Damit das bisherige Sicherheits- und Qualitätsniveau in Deutschland für diese Produkte unverändert fortgeschrieben werden kann, haben der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie, der Bundesverband Leichtbeton und Deutsche Betonbauteile gemeinsam das Konzept der privatrechtlichen Anforderungsdokumente entwickelt.
Diese legen die Leistungsmerkmale der jeweiligen Bauprodukte fest. Zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen werden diese durch in Bezugnahme der Herstellererklärungen gegenüber dem Kunden rechtswirksam. Die Baustoffhersteller geben somit Planern, Bauherren und Verarbeitern – also sämtlichen Bauakteuren – die gleiche Rechtsicherheit wie vor dem EuGH Urteil, bezüglich der qualitätsgesicherten Eigenschaften von CE-gekennzeichneten Bauprodukten.
Das Anforderungsdokument (AD) enthält dabei eine vollständige Produktbeschreibung, analog zur bisherigen Zulassung. Die Übereinstimmung der Angaben im Anforderungsdokument mit der in Bezug genommenen bauaufsichtlichen Zulassungen wird durch den Antragsteller der Zulassung bestätigt.